Kundeneinkäufe selber abgerechnet

Kundenbonuskarte missbraucht - fristlos gekündigt

26.05.2009
Das Buchen von Kundenpunkten auf die eigene Bonuskarte ist weder "üblich" noch "geduldet".

Nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts kann eine Kassiererin fristlos gekündigt werden, wenn sie in erheblichem Umfang unberechtigt Kundeneinkäufe über ihre Kundenbonuskarte abgerechnet hat. Darauf verweist der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Krebühl, Landesregionalleiter "Hessen" des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf das am 27.02.2009 veröffentlichte Urteil vom 11. Dezember 2008 (9 Sa 1075/08).

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine über 50 Jahre alte Mitarbeiterin war seit mehr als 20 Jahren als Kassiererin in einem Kaufhaus beschäftigt. Sie und ihre Tochter waren im Besitz von Kundenbonuskarten, die der Arbeitgeber an seine Kunden herausgibt. Die Käufer können sich bei jedem Einkauf Punkte (ein Cent pro Euro) in der Weise gutschreiben lassen, dass der Wert des Einkaufs auf ihre Karte eingescannt wird. Die Punkte können in Form von Einkaufsgutscheinen - auch bei dem Arbeitgeber und angeschlossenen Partnerunternehmen - eingelöst werden.

Der Arbeitgeber kündigte seiner Mitarbeiterin fristlos vorsorglich fristgemäß, weil diese im Zeitraum von 13 Monaten unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von über 20.000 Euro auf ihre Kundenbonuskarte und im Wert von mehr als 13.000 Euro auf die Karte ihrer Tochter eingegeben hatte.

Die Mitarbeiterin erhob Kündigungsschutzklage. Sie behauptete, bei ihrem Arbeitgeber sei es üblich und geduldet gewesen, dass Mitarbeiter Punkte von Kunden auf ihre eigenen Bonuskarten buchen. Der Arbeitgeber habe es versäumt, diese Praxis durch eine ausdrückliche Anweisung zu ändern.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.

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