Beschäftigungschancengesetz

Kurzarbeitergeld – der aktuelle Stand

21.10.2010

Konzernklausel abgeschafft

- Abschaffung der sogenannten "Konzernklausel". Bisher reichte es für eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge aus, wenn zuvor an mindestens einem Standort sechs Monate lang Kurzarbeit durchgeführt wurde. Diese Privilegierung von Unternehmen mit mehreren Standorten hatte sich jedoch nicht bewährt.

- Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen.

- Verbesserung der Regelung zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim Transferkurzarbeitergeld. Damit sollen die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abgefedert werden.

- Verlängerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für ältere Beschäftigte bis Ende 2011. Damit sind die bestehenden Regelungen über die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, zu dem Eingliederungszuschuss für Ältere und zu der Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Unternehmen gemeint.

- Verlängerung der Förderungsmöglichkeiten von Berufsorientierungsmaßnahmen bis Ende 2013. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt wird der Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe verlängert.

- Die Politik hofft, dass diese Maßnahmen einen weiteren entscheidenden Beitrag dazu leisten können, dass deutsche Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen und international wettbewerbsfähig bleiben. Ob dies letztendlich gelingen wird, bleibt abzuwarten. Bisher stehen die Zeichen jedenfalls deutlich auf Erholung.

Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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