Lebensversicherung: Hohe Nachzahlungen nach Kündigung sind möglich!

05.09.2006

Vermittler- bzw. Beraterhaftung:

Nicht zu vergessen ist die Vermittler und Beraterhaftung. Wer sein Geld anlegt, darf erwarten, dass er ordentlich beraten wird. Dabei kann es grob fehlerhaft sein, einem Kunden einen zig-Jahre laufendend Sparvertrag zu vermitteln, wenn nicht gesichert erscheint, dass er die Laufzeit "durchhalten" kann. Oft sehen Vermittler auf die Provision, anstatt zu prüfen, ob genügend andere Reserven (im kurz- und mittelfristigen Bereich) vorhanden sind. Fehlt eine ausreichende Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit etc. ist es absehbar, dass eine Lebensversicherung das vertraglich vereinbarte Ende nicht erleben kann.

Ein Ansatz für die Beraterhaftung ist dann die Antwort auf die Frage: Konnte sich der Kunde dieses Produkt überhaupt leisten?

Sofortrente auf Kredit:

Eine beliebte Variante ist es auch, dem Kunden die Lebensversicherung auf Kredit zu verkaufen (Sofortrente). Dies geht meist schief - den die Kreditzinsen sind sicher, die Wertsteigerung der Lebensversicherung nicht. Am Ende kündigt die kreditgebende Bank die Versicherung, und der Kunde bleibt auf einem Berg von Schulden sitzen.

Haftung für fehlerhafte Finanzierung mit Lebensversicherung:

Banken und Versicherungen, aber auch ihre Vermittler, sehen sich zunehmend in der Verantwortung, wenn bei der Eigenheimfinanzierung das Darlehen mit einer Lebensversicherung gekoppelt wurde. Daran verdient oft nur der Vermittler - für den Kunden ist diese Finanzierung oft wesentlich teurer. Das Abbezahlen der eigenen vier Wände kann sich bei gleicher Zahlungshöhe von etwa 15 auf schätzungsweise 25 Jahre unnötig verlängern.

Ein ausführliches Interview mit Rechtsanwalt Johannes Fiala zum Thema "Nachschlag bei der Lebensversicherung" finden Sie ab sofort auch bei CP-TV unter:

http://www.computerpartner.de/index.cfm?pid=335&videonr=77 (mf)

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