Finanzieller Engpass

Lebensversicherung vor Pfändung schützen

13.06.2008

Die Höhe des maximal pfändungssicheren Kapitals ist ebenfalls begrenzt: Der Vorsorgesparer darf vom 18. bis zum 29. Lebensjahr jährlich 2.000 Euro pfändungssicheres Vorsorgekapital bilden, bis zum 39. Lebensjahr jährlich 4.000 Euro, bis zum 47. Lebensjahr 4.500 Euro, bis zum 53. Lebensjahr 6.000 Euro, bis zum 59. Lebensjahr 8.000 Euro und vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr 9.000 Euro jährlich. Maximal ist also ein Vorsorgekapital von 238.000 Euro geschützt.

Bestehende Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht kann man aber jederzeit pfändungssicher machen. Meist muss der Vertrag auf lebenslange Rentenzahlung umgestellt und eine Verwertung des Sparkapitals vor dem 60. Lebensjahr ausgeschlossen werden. Eventuell ist auch neu zu regeln, wer im Todesfall begünstigt wird. Als Kunde am besten mit dem Lebensversicherer oder dem Versicherungsberater zusammensetzen, die eigenen Policen auf Pfändungssicherheit prüfen und gegebenenfalls umstellen. Quelle: www.moneytimes.de (mf)

Zur Startseite