Was der Tarifwechselmakler niemals verrät und selten weiß

Lobbyarbeit, Unkenntnis oder Absicht?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Auch mit Alter 55 und mehr ist der Wechsel in die GKV möglich und attraktiv

Wer bis kurz nach der Mitte des Berufslebens nicht in die GKV zurückgekehrt ist, wird nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), mit etwa dem halben üblichen Beitrag. Der Nachteil dabei ist, daß man damit freiwillig Versicherter wird, und damit dann auch der Verbeitragung von Kapital- und Mieteinkünften nicht entgeht. Anders kann es sein, wenn gut gestaltet eine Pflichtversicherung aus anderen Gründen besteht - auch als Rentner. Die optimierte Gestaltung kann einen sechsstelligen Betrag einsparen, auch wenn man bereits 55 Jahre alt geworden ist, und nicht mehr so einfach in die GKV wechseln kann. Regelmäßig wird man von der GKV hier kaum Hilfe und Hinweise erwarten können, wie der Wechsel funktioniert. Der eigene PKV-Versicherungsmakler hat daran auch kein gesteigertes Interesse.

Das Privileg der KVdR, also der Beitragsminderung im Rentenalter, bezieht sich auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), unabhängig ob Voll- oder Teilrente. Notfalls muß man den Rentenbeginn dort hinausschieben - und bekommt dafür auch noch einen Bonus bei der Rentenhöhe. Außerdem darf man nicht erst ab 55 Jahren in die GKV gekommen sein.

Ein Tag in der GKV pflichtversichert reicht gesetzlich - die Praxis kann anders aussehen

Ein Tag in der GKV pflichtversichert - egal wie man hineingekommen ist - reicht, um darin bleiben zu müssen, wenn man nicht nachweist, dass man anderweitig abgesichert ist.

Eine andere Frage ist, wie man dann im Anschluss das Einkommen und Vermögen gestaltet, damit es zu einer passenden Einstufung bei den Beiträgen kommt.

Beides sind erst einmal unterschiedliche Fragestellungen, mit ggf. abweichenden Kriterien.

Berufswechsel und/oder Auslandsaufenthalt sowie Statuswechsel führen in die GKV

Der selbständige Tierarzt kann sich etwa im Tierheim anstellen lassen, um bis 55 noch pflichtversichert zu werden. Wenn man nach einiger Zeit enttäuscht ist, weil seine Erwartungen nicht erfüllt wurden, und man es sich anders überlegt, macht dies den Zeitpunkt des Eintritts der Pflichtversicherung nicht rückgängig. Die Verteilung von Einkommen und Vermögen in der Familie, mit Blick auf die Beitragsbemessung scheint bei der Gestaltung erst das sekundäre Problem zu sein.

Alternativ kommt häufiger ein Auslandsaufenthalt mit Versicherungspflicht in Frage, oder der häufig gar nicht nötige Wechsel zu einem PKV-Versicherer im Ausland - um sodann die Versicherungspflicht erst herzustellen, auch nach Alter 55. Verwandtschaft und Familienangehörige im Ausland können dabei die Rückkehr in die GKV spürbar erleichtern.

Doppelt teurer Rat des Tarifwechselmaklers?

Gerichte habe wiederholt festgestellt, daß der Tarifwechselmakler in der PKV verbotene Rechtsberatung betreibt. Einige lassen sich mehrere tausend Euro vorab bezahlen, und werden dann erst tätig. Der vermeintlich preiswerte Tarif führt häufiger dazu, daß man einige Jahre später wesentlich mehr bezahlt, als zuvor oder im ursprünglichen Tarif. Indes führt solch unerlaubte Rechtsberatung nicht nur dazu, dass kein Honorar geschuldet wird, sondern auch noch zu einer verschärften Haftung.

Verfasst von:

Dr. Johannes Fiala, RA (München), RB, VB, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de)

und

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).

Zur Startseite