Mehrwertsteuer-Erhöhung findet zum Teil jetzt schon statt

16.06.2006
Von dpa dpa

Dabei sind nach Worten von Wolsing auch Teilzahlungen bis Ende des Jahres möglich: Und bei Zahlungen vor dem Jahreswechsel sei klar, dass der niedrigere Steuersatz anfällt. Bei der Schlussrechnung sei darauf zu achten, dass je nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde, der richtige Steuersatz vom Kunden verlangt wird.

Bei Anschaffungen wie Autos oder Computern rät Wolsing, die Lieferfristen zu beachten und gegebenenfalls auf das Kaufdatum zu pochen: "Auch wenn das Auto erst im Februar geliefert wird, muss der Steuersatz vom Kaufdatum im Oktober gelten."

Neben dem Preis sollten Besonderheiten beim Anschaffungstermin beachtet werden. So verspricht der Handel laut dem Branchenverband HDE in Berlin für die Zeit nach der Sommerpause etwa verstärkte Rabattaktionen.

Und eine Besonderheit stellen wohl auch Unterhaltungsgeräte wie Flachbildfernseher und DVD-Festplattenrekorder dar. Hier kann es sich lohnen, mit dem Kauf noch zu warten, sagt Wolsing: "Da gleicht der Verfall der Preise die Mehrwertsteuererhöhung möglicherweise wieder aus." (pcwelt/cm)

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