Reisebüro ist nicht Reiseveranstalter
Vorliegend trat das Reisebüro nicht als Reiseveranstalter aus. Es handelte sich weder um eine Katalogreise noch wurde sie vom Reisebüro im Vorfeld bereits fertig geplant und organisiert. Die Beklagte war lediglich beratend behilflich gewesen. (AG München, Urteil vom 10.12.2008, 264 C 13861/08) (oe)
Quelle: www.haufe.de/recht