Mietspiegel muss nicht beigefügt werden

Mieterhöhung widersprochen – ohne Erfolg

22.06.2009

Sache liegt beim Berufungsgericht

Das Berufungsgericht wird nunmehr festzustellen haben, ob das Mieterhöhungsverlangen materiell berechtigt ist.

Nebel empfiehlt, das Urteil zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Weitere Informationen und Kontakt:

Wolfgang Nebel, Rechtsanwalt, c/o Meyer & Nebel, Essen, Tel.: 0201 41884,

E-Mail: ra-nebel@ra-nebel.de, www.meyerundnebel.de und www.mittelstands-anwaelte.de

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