Unberechtigtes Zahlungsverlangen
Mehr sei von ihr nicht zu verlangen gewesen, nachdem sie der Kläger nach der Reparatur des Turboladers nicht zuvor erneut zur Nachbesserung aufgefordert worden sei. Auf das - mangels vorangegangener vergeblicher Aufforderung zur Nacherfüllung - unberechtigte Zahlungsverlangen des Klägers habe sich die Beklagte nicht einlassen müssen.
Dass die Beklagte für den Fall einer Reparatur die Verwendung gebrauchter Austauschteile in Aussicht gestellt habe, sei nicht zu beanstanden, weil die Reparatur gebrauchter Fahrzeuge auch unter dem Einsatz gebrauchter Austauschteile fachgerecht erfolgen könne. So entspreche insbesondere der Einsatz generalüberholter Motoren dem technischen Standard.
Jakobson rät, dies zu beachten und in allen Zweifelsfällen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. - www.vdvka.de - verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Bertil Jakobson, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Mitglied des VdVKA - Verband Deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V., sowie Vizepräsident des DSV Deutscher Strafverteidiger Verband e. V., Zechenstr. 62, 47443 Moers, Tel.: 02841 9980188, E-Mail: info@kanzlei-jakobson,de, Internet: www.kanzlei-jakobson.de