Achtung Stolperfallen

Neue Abmahnwelle rollt auf Online-Händler zu

23.03.2010

Fazit

Seit dem 1. März 2010 sorgen das Vertriebsverbot und die Bußgeldvorschriften des neuen Batteriegesetzes für neuen Ärger bei den Betroffenen. Um dem möglichst zu entgehen, sollte man sich zunächst den Anforderungen des BattG stellen.

Bis es eine gefestigte Rechtsprechung zu dem Thema geben wird, ist es ratsam, im Fall der Betroffenheit unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen, bevor man eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, welche einen für die nächsten 30 Jahre bindet und somit in der wirtschaftlichen Betätigung einschränkt.

Der Autor Mark Schomaker ist Rechtsanwalt und arbeitet in den Schwerpunkten IT-Recht, Wettbewerbsrecht, ElektroG und Vertragsrecht.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Schomaker, Ravensberger Str. 12, 33824 Werther, Tel.: 05203 9778963, E-Mail: RA.Schomaker@recht-und-vertrag.de, Internet: www.recht-und-vertrag.de

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