Neue Möglichkeiten bei der Pirateriebekämpfung

13.12.2006
Von Katharina Scheja
Rechtsanwältin Katharina Scheja über den Kampf gegen Produktpiraterie, die neue Durchsetzungsrichtlinie und den Status der Umsetzung in Deutschland.

Am 13.11.2006 sorgte die Beschlagnahme von 117 Containern mit gefälschter Ware am Hamburger Hafen bundesweit für Schlagzeilen. In einer Aufsehen erregenden Aktion hatten die Hamburger Zollbehörden die Einfuhr von u.a. Turnschuhen, Spielzeugen und Uhren in die Bundesrepublik Deutschland vereitelt und die Plagiate im Marktwert von 383 Millionen Euro sichergestellt. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass Deutschland nach wie vor zu den größten Absatzgebieten für Pirateriewaren in Europa gehört. Die deutsche Regierung hat in einer Vielzahl von Stellungnahmen ihre Besorgnis hierüber geäußert.

Im Jahresbericht Gewerblicher Rechtsschutz für das Jahr 2005 ist festgestellt, dass die Zollbehörden allein im Jahr 2005 Waren im Wert von 213 Millionen Euro sichergestellt haben. Die Anzahl der beschlagnahmten Produkte stieg von 4,8 Millionen auf 11,5 Millionen. Nach dem Schlag der Hamburger Zollbehörden lässt sich feststellen, dass die Zollbehörden niemals erfolgreicher waren, was Anzahl und Wert der beschlagnahmten Produkte angeht. Zigaretten, Sport- und Konsumartikel wie Mobiltelefone, Audio- und Videogeräte sowie - traditionell - Uhren, Schmuck und Modeartikel sind stark von Produktpiraterie betroffen. Während noch in den 90gern Asien ein bekanntes Zentrum für die Produktion von Fälschungen war, haben sich nun auch die neuen, östlichen EU-Mitglieder einen Teil des Marktanteils erkämpft und bieten sich als Produktionsstätten aufgrund niedriger Produktionskosten und dem freien Zugang zum EU-Markt an, der nur in geringem Umfang vom Zoll kontrolliert werden kann. Zusätzlich haben sich neue Vertriebskanäle und -techniken entwickelt.

Der Jahresbericht hebt die Bedeutung des Internets als Vertriebsplattform gefälschter Produkte hervor. Zugleich werden eher kleinere Stückzahlen mit "Schneckenpost" verschickt, als großen Warenladungen. So können mobile Zollaufgriffe und Polizeikontrollen umgangen und das Risiko der Aufdeckung und des Warenverlusts gemindert werden.

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund deren der Zoll eingreifen kann und welche weiteren gesetzlichen Maßnahmen gibt es?

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