Neue Steuerspielregeln für betriebliche Pkws

13.09.2006

Auf Nachweise verzichtet das Finanzamt jedoch, wenn sich aus Art und Umfang der Betätigung eines Selbstständigen ergibt, dass dieser die 50-Prozent-Grenze üblicherweise überschreiten wird. Das ist der Fall, wenn viele Kundenbesuche wie bei Handwerkern durchgeführt werden. Zählt der Fuhrpark eines Unternehmers mehrere Fahrzeuge, gilt diese Vermutung nur für das Fahrzeug mit der höchsten Jahreskilometerleistung. Für alle anderen Fahrzeuge erwartet das Finanzamt wieder Nachweise über den Umfang der betrieblichen Nutzung.

Tipp der Haufe-Experten:

Beachten Sie jedoch, dass die Auslegung, wann ein Unternehmer nach Art und Umfang seiner Betätigung überwiegend auf seinen Pkw angewiesen ist, je nach Bearbeiter in den Finanzämtern willkürlich ausgelegt werden kann. In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall für drei Monate im Jahr 2006 ein "abgespecktes" Fahrtenbuch führen. Aufzuzeichnen sind nur betriebliche Fahrten.

Firmenwagen für Arbeitnehmer

Für einen Firmenwagen, der von Mitarbeitern genutzt wird, muss die 50-prozentige betriebliche Nutzung nicht nachgewiesen werden. Sie gilt automatisch als erfüllt. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH brauchen also keine speziellen Aufzeichnungen aufgrund dieser Neuregelung zu führen. Interessant dürfte auch die Anstellung von Familienangehörigen sein. Wird diesen mitarbeitenden Verwandten jeweils ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, bleibt es bei der Ermittlung der Lohnsteuer stets bei der 1-Prozent-Regelung. Im Betrieb schlägt der Pkw mit seinen gesamten Fahrzeugkosten Gewinn mindernd zu Buche.

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Als betriebliche Fahrten gelten übrigens auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Bei langen Fahrtstrecken kann die mehr also 50prozentige betriebliche Nutzung dadurch schnell nachgewiesen werden. Diese Auslegung gilt auch ab 1.1.2007 noch, obwohl das Finanzamt die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb in Bezug auf die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zur Privatsache erklärt hat.

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