Wann greift der Unfallversicherungsschutz, wann nicht?

Neue Urteile zu Arbeitsunfällen

27.02.2009

BSG-Urteil: Duschen bleibt Privatrisiko

Wenn ein Lehrer auf einer Klassenfahrt in der Dusche ausrutscht und sich verletzt, ist das laut Bundessozialgericht kein Arbeitsunfall.

Bei Selbstmord wegen Mobbing - Hinterbliebenenrente von der Berufsgenossenschaft?

Auch ein Selbstmord kann ein Arbeitsunfall sein, befand das Bayerische LSG und konkretisierte, unter welchen Umständen die Unfallversicherung auch bei Freitod des Versicherten leisten muss.

Sturz bei Fahrradtour mit Kollegen kein Arbeitsunfall

Das Ereignis findet zu unregelmäßig statt, um als Betriebssport zu gelten. Eine Verletzung bei einer Fahrradtour mit Kollegen steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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