Wann greift der Unfallversicherungsschutz, wann nicht?

Neue Urteile zu Arbeitsunfällen

27.02.2009

Ausgeliehenes Werkzeug auf Weisung von daheim geholt: Arbeitsunfall

Verunglückt ein Arbeitnehmer auf einer von seinem Chef veranlassten Fahrt, ist dies ein Wegeunfall mit entsprechendem Rentenanspruch. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein Werkzeug holt, das er sich privat von seinem Arbeitgeber ausgeliehen hat.

Quelle: www.haufe.de/recht, Stichwörter: Arbeitsrecht, Arbeitsunfall

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