Ausgeliehenes Werkzeug auf Weisung von daheim geholt: Arbeitsunfall
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf einer von seinem Chef veranlassten Fahrt, ist dies ein Wegeunfall mit entsprechendem Rentenanspruch. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein Werkzeug holt, das er sich privat von seinem Arbeitgeber ausgeliehen hat.
Quelle: www.haufe.de/recht, Stichwörter: Arbeitsrecht, Arbeitsunfall