Umfrage von Protected Shops

Online-Händler noch nicht fit für die VRRL

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Mit der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL), die zum 13, Juni 2014 in Kraft tritt, ändert sich einiges für Online-Händler. Doch das ist nur einer Minderheit der Webshop-Betreiber bewusst, wie eine Umfrage von Protected Shops ergab.

Die am 13. Juni 2014 in Kraft tretende neue Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat weitreichende Konsequenzen für Online-Händler. Es kommt zu diversen Rechtsänderungen, die eine Anpassung der Shop-Seite erforderlich machen. Pflichtangaben müssen neu hinzugefügt oder gestrichen, einige Klauseln müssen aus den AGB entfernt werden, die Widerrufsbelehrung ist neu zu formulieren und muss künftig einen zusätzlichen Mustertext enthalten.

Doch die wenigsten Online-Händler sind auf diese Situation vorbereitet, das hat eine aktuelle Umfrage von Protected Shops ergeben. Demnach hat sich bisher nur jeder zweite Online-Händler mit der VRRL-Problematik auseinandergesetzt.

In folgenden Bereichen sehen die Experten von Protected Shops noch den größten Handlungsbedarf für Online-Händler:

  • Angebotsgestaltung

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Impressum

  • Widerrufsbelehrung

Abmahngefahr wegen rechtlicher Lücken

Wie die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, bergen derlei weitreichende rechtliche Änderungen stets auch die Gefahr von darauf folgenden Abmahnwellen. Die häufigsten Gründe dafür liegen in der fehlenden oder unzureichenden Umsetzung der notwendigen Änderungen seitens der betroffenen Online-Händler.

Regelmäßig entstehen im Zusammenhang mit rechtlichen Gesetzesanpassungen jedoch auch interpretationsfähige Lücken, welche erst durch nachfolgende Gerichtsstreitigkeiten bzw. -urteile nach und nach geschlossen werden.

Umso wichtiger ist es für Online-Händler daher, sich sorgfältig und vor allem rechtzeitig mit der neuen VRRL auseinanderzusetzen. Wie jedoch eine aktuelle Umfrage von Protected Shops, einer der führenden Seller im Bereich der juristischen Texte für den Online-Handel, zeigt, hat sich auch einen Monat vor Inkraftsetzung erst jeder zweite Online-Händler ausreichend mit den Notwendigkeiten und Gefahren der neuen VRRL beschäftigt.

Wer sich noch nicht mit der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) auseinander gesetzt hat, sollte dies nun schnellstens nachholen.

Eine Umfrage von Protected Shops ergeben, dasss nur die Hälfte der Online-Händler auf die neue Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) vorbereitet ist.
Eine Umfrage von Protected Shops ergeben, dasss nur die Hälfte der Online-Händler auf die neue Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) vorbereitet ist.
Foto: Protected Shops

Ratgeber für Online-Händler

Eine fundierte Übersicht, welche Änderungen im Online-Handel zwingend zu beachten und welche Fallstricke zu erwarten sind, bietet der kostenlose Ratgeber "Neue rechtliche Spielregeln im Onlinevertrieb: Das ändert sich für Onlinehändler 2014".

Dieser gibt mit seinen praxisorientierten Schnellübersichten nicht nur einen umfassenden Überblick, sondern auch konkrete Handlungsanweisungen an die Hand. Der Ratgeber steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung.

Wer sich nicht mit rechtlichen Themen befassen möchte, kann alternativ ein kostengünstiges Schutzpaket bei Protected Shops buchen und sich sämtliche erforderlichen Rechtstexte, wie Widerrufsbelehrung, Impressum oder AGB, von erfahrenen Experten erstellen lassen.

Die automatische und kostenfreie Anpassung an Änderungen der Rechtslage, der anwaltlich erstellten Rechtstextkombinationen, stellt einen weiteren wichtigen Vorteil der Schutzpakete von Protected Shops dar. (rw)

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