Oracle nimmt Stellung zum Urteil "Gebraucht-Software-Handel"

14.02.2006
Nun hat auch die Klägerin Oracle Stellung zum Urteil des Langerichts München 1 genommen, betreffend den Handel von "gebrauchten" Software-Lizenzen.

Das Landgericht München I hat mit dem Urteil vom 19. Januar 2006 der Used Soft GmbH den Handel mit "gebrauchten" Oracle-Lizenzen untersagt. Die Used Soft GmbH hat dazu am 4. Februar 2006 einen offenen Brief verfasst. Oracle nimmt nun zu den darin erhobenen Vorwürfen Stellung:

"Es ist richtig, dass sich das Urteil des Landgerichts München I unmittelbar nur auf Lizenzen für Oracle-Software bezieht. Dem Urteil ist aber zu entnehmen, dass die für Urheberrecht zuständige 7. Zivilkammer des Landgerichts München I generell die Rechtsauffassung vertritt, dass der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen jedenfalls dann unzulässig ist, wenn der Softwarehersteller in seinen Lizenzbestimmungen erklärt, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, und wenn die Erwerber der "gebrauchten" Softwarelizenzen aufgefordert werden, sich die betreffende Software selbst zu kopieren oder von der Homepage des Softwareherstellers herunter zu laden.

Auf dieser Grundlage können auch andere Softwarehersteller gegen den Handel mit "gebrauchten" Lizenzen gerichtlich vorgehen. Es ist zu erwarten, dass die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I in gleich gelagerten Fällen wieder so entscheiden wird."

Zur Startseite