Stürmische Zeiten für Markeninhaber

Patentamt warnt vor Zahlungsaufforderungen

03.08.2012

Tipps, wie Sie sich schützen können

Tipp 1: Das Schreiben prüfen
Grundsätzlich erfolgt sämtliche Behördenpost an Ihren Markenvertreter. Korrespondenz, die Ihrem Unternehmen direkt zugeht, sollten Sie daher grundsätzlich mit Argwohn betrachten.

Tipp 2: Auf keinen Fall zahlen
Stammt die Korrespondenz von einer dieser Firmen, können Sie diese einfach ignorieren und sollten unter keinen Umständen zahlen.

Tipp 3: Erst fragen, dann zahlen
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um eine irreführende Zahlungsaufforderung handelt, so fragen Sie uns, bevor Sie eine Zahlung veranlassen und instruieren Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.

Sofern Sie uns als Ihre (Schutzrechts-)Vertreter beauftragt haben, bitten wir Sie zu beachten, dass grundsätzlich alle behördliche Post und alle Rechnungen bei uns eingehen sollten. Wir überprüfen diese Rechnungen und leiten sie dann dementsprechend weiter. (oe)

Der Autor Manfred Wagner ist Rechtsanwalt sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de). Die Autorin Claudia Martini ist Rechtsanwältin.
Kontakt:
Wagner Rechtsanwälte, Großherzog-Friedrich-Str. 40, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 958282-0, E-Mail: wagner@webvocat.de, Internet: www.webvocat.de

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