Störerhaftung eines Forumsbetreibers

Persönlichkeitsrecht verletzt

22.05.2012

Der Fall geht weiter

Der Streit um die Bewertung des Zahnarztes dürfte damit nicht abgeschlossen sein. Der Internetprovider hatte bereits im Termin zur mündlichen Verhandlung am 17.04.2012 angekündigt, im Falle seines Unterliegens das Hauptsacheverfahren zu betreiben und hier dem Wahrheitsgehalt der Bewertung auf den Grund gehen zu wollen.

Leis empfiehlt, das Urteil zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Horst Leis, Rechtsanwalt, LL.M. Informationsrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, c/o Schuster Lentföhr & Zeh, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Düsseldorf, Tel.: 0211 658810, E-Mail: leis@wsp.de, Internet: www.wsp.de

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