Kündigungsschutz greift nicht

Private SMS mit Diensthandy - fristlos entlassen

19.04.2010

Vertrauen in die Redlichkeit des Klägers ist zerstört

Der Rechtsprechung des BAG sei hier zu folgen, wobei hier offenbleiben könne, ob auch schon eine falsche Abrechnung durch den Arbeitnehmer mit einem geringfügigen Betrag eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Das Vertrauen in die Redlichkeit des Klägers sei hier schon deswegen endgültig zerstört, weil der Kläger in hohem Maße das dienstlich gestellte Handy privat genutzt habe, er spätestens ab Übergabe der Telefonrechnung für Januar einschließlich des Deckblattes aber annähernd genau wusste, welche Kosten er hierdurch verursachte. Trotz dieser Kenntnis habe der Kläger wiederholt versucht, das Ausmaß der privat veranlassten Kosten unter Hinweis auf angebliche dienstliche Interessen zu seinen Gunsten zu verschleiern oder kleinzurechnen. Er habe auch nur einen Bruchteil der Kosten abgerechnet. OE

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*Matthias W. Kroll, LL.M., ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Master of Insurance La und leitet einen VdAA-Fachausschuss.

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