Vielmehr entscheidet der Arbeitgeber, ob er es dauerhaft oder zeitweise zulässt. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin hin.
Gibt es keine Vereinbarungen, werteten Gerichte dies jedoch möglicherweise als Duldung der privaten Internetnutzung. Arbeitnehmer sollten sich trotzdem bei der Personalabteilung über bestehende Regeln informieren, empfiehlt der Verband. (tecchannel/cm)