CP-Serie "Finanzierung von IT-Firmen", Teil 9

Professionell verhandeln

18.11.2011

Geduld ist oberste Pflicht

Nach anfänglichen "Fast-schon-Zusagen" gestaltet sich der Prozess zum Ende meist langwieriger als gedacht. Wer hier die Geduld verliert, verliert oft viel Geld. Der Prozess läuft dabei in der Regel so ab:

- Zu Beginn wird mit dem Corporate-Finance-Berater eine Long-List definiert, die typischerweise vom beauftragten Corporate-Finance-Partner angeschrieben wird.

- Auf Basis der Aussendung eines Executive Summaries und der ersten Gespräche kristallisiert sich ein kleiner Kreis ernst zu nehmender Interessenten heraus.

- Mit den Kandidaten der Short-List werden entsprechende Verhandlungen geführt. Dazu schließen beide Parteien in der Regel einen Vorvertrag (Letter of Intent, LOI, beziehungsweise Memorandum of Understanding, MOU) ab. Dabei wird oft der Fehler gemacht, sich zu früh auf einen Kandidaten festzulegen. Dies mindert die Chancen - verhandeln Sie auf Augenhöhe (auch der Kapitalsuchende spricht mit mehreren potenziellen Beteiligungsvarianten).

Kapitalgeber bedingen sich in der ernsthaften Verhandlungsphase eine Verhandlungsexklusivität aus, da Aufwand und Kosten der Due Diligence erheblich sind. Dies ist durchaus legitim. Allerdings blockieren Sie oft für mehrere Wochen beziehungsweise Monate die Suche nach Alternativen. Es kann zum Beispiel darüber nachgedacht werden, im Sinne eines Beauty Contest eine keiner Seite zugehörige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen. Diese Kanzlei führt dann für den engen Kreis der drei besten Aspiranten eine Prüfung durch, in die dann gerne spezielle Anliegen der einzelnen Investoren mit eingearbeitet werden können.

- Erst danach beginnen die finalen Vertrags-Verhandlungen und der Vertragsabschluss.

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