Gerhard Schmid

Prozess gegen Mobilcom-Gründer kommt nicht in Gang

30.01.2013

Bankrottvergehen

Wie komplex die Sachverhalte sind, verdeutlichen zwei weitere Anklagen, bei denen es um Bankrottvergehen geht. Nummer 2 erhob Goos 2004: Schmid soll - angesichts von Kreditrückforderungen der Sachsen LB über 145 Millionen Schweizer Franken - Unternehmensanteile und Geld im Wert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft haben, um sie einer drohenden Pfändung zu entziehen.

In dem Fall verurteilte das Landgericht Schmid 2009 zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof kassierte 2012 allerdings das Urteil auf Revision der Verteidigung. Der Prozess muss von einer anderen Kammer neu aufgerollt werden. Dabei hält der BGH gleichermaßen Freispruch und Verurteilung wegen versuchten Bankrotts für möglich. Um die verzwickte Materie zu klären, riet er, Gutachten einzuholen.

Auch hierfür sucht das Gericht im In- und Ausland kompetente Sachverständige, sagt Kleine. Bis die Gutachten vorliegen, heißt es weiter Warten: "Ein Termin zur Hauptverhandlung kann derzeit nicht anberaumt werden". Dasselbe gilt für Anklage Nummer 3, die im Januar 2011 folgte und auch bei der 5. großen Wirtschaftsstrafkammer liegt.

Der Vorwurf auch hier: Bankrottvergehen. Schmids Ehefrau ist wegen Beihilfe angeklagt. Ihr soll einer der Trusts in Liechtenstein gehören, auf die Schmid laut Anklage zwischen 2002 und 2004 rund 2,8 Millionen Mobilcom-Aktien im Wert von 14 Millionen Euro verschoben haben soll - ebenso am Insolvenzverwalter vorbei wie Erlöse aus dem Verkauf von Spitzenpferden. Dabei soll es um 2,9 Millionen Euro gehen.

Für diese Anklage ermittelte die Staatsanwaltschaft seit 2005. Sie ließ Büros im Fürstentum durchsuchen, Bankmitarbeiter verhören und Akten beschlagnahmen. Vergebens liefen Schmids Anwälte dagegen Sturm. Gerichte in Liechtenstein gaben ihr Okay, der Staatsgerichtshof wies eine Verfassungsbeschwerde zurück. 2009 erhielt Kiel die ersehnten Depot- und Kontounterlagen, auf die sich die Anklage stützt.

Schmid und seine Frau bestreiten die Vorwürfe. Für ihre Verteidiger Marc Langrock und den schleswig-holsteinischen FDP-Vorsitzenden Wolfgang Kubicki sind die Anklagen haltlos. Langrock hatte im bisher einzigen Schmid-Prozess mit über 130 Beweisanträgen für einen Freispruch gekämpft. Kubicki betont, zunächst müssten die Richter sehr aufwendig prüfen, ob Schmid - wie von der Staatsanwaltschaft unterstellt - zum Zeitpunkt der Geldtransfers überhaupt zahlungsunfähig war. "Dass es so lange dauert, überrascht mich nicht, weil die Verfahren so schwierig sind", sagt Kubicki. Die Anklage nennt er "hundsmiserabel". (dpa/rw)

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