Emotionaler Stress

Psychische Erkrankungen und Arbeitsrecht

15.04.2013

BEM hat viele Vorteile

Letztendlich muss aber auch konstatiert werden, dass selbst der engagierteste Arbeitgeber nicht immer helfen und Belastungssituationen beheben kann. In vielen Fällen wird es daher dennoch zur Trennung kommen. Auch das kann das Ergebnis eines BEM sein - mit der Konsequenz, dass der ausgeschiedene Mitarbeiter unter Umständen in Ruhe genesen kann und vielleicht später sogar eine Wiedereingliederung in das Unternehmen möglich ist. Zudem werden krankheitsbedingte Kündigungen wesentlich erleichtert, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er durch vorbeugende Maßnahmen seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist, notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen und ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hat. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Inken Hansen ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Büro Bochum, Tel. 0234 68779-0, Büro Essen: Tel. 0201 95986-0, Internet: www.aulinger.eu

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