Recht: Haftung für Forenbeiträge

05.05.2006
Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht

Eine Grenze der Verantwortlichkeit kann darin liegen, wenn eine Kontrolle der verbreiteten Inhalte dem Verbreiter und Betreiber eines Forums nicht mehr zumutbar ist. Allerdings verweist das Gericht gegenüber dem Forumbetreiber darauf, dass die Rechtswidrigkeit des Blockadeaufrufes sich schon bei Kenntnisnahme von dessen Inhalte hätte aufdrängen müssen. Das Gericht fordert vom Forumbetreiber, dass vor einer Freischaltung die Inhalte von einem Verantwortlichen Mitarbeiter geprüft werden. Der Verweis auf die Vielzahl der Beiträge ist aus Sicht des Hamburger Gerichts wohl kein Grund, den Betreiber eines Internetforums aus der Verantwortlichkeit zu befreien.

Dabei wird in den Urteilsgründen darauf verwiesen, dass Betreiben eines Internetforums durchaus eine "Gefahrenquelle" eröffnet, in der durch die unbestimmte Vielzahl von Nutzern in großer Anzahl Äußerungen verbreitet werden, die geeignet sind, Rechte Dritter zu verletzten. Dann ist aus Sicht des Gerichtes eher die Frage zu klären, ob nicht bei einer solchen Konstellation sogar von einer verschärften Haftung auszugehen ist.

Deutlich führt das Hamburger Gericht in den Urteilsgründen wie folgt aus:

"Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin (Anmerkung des Autors: die Betreiberin des Forums) nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese

Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtsmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebes - etwas durch Verkleinerung der Zahl der Foren oder Limitierung der Zahl der Einträge - beschränken."

Den Betreibern von Foren ist nach dieser Entscheidung des Landgerichts Hamburg und den nunmehr vorliegenden Urteilsgründen dringend zu raten, organisatorisch für eine Sichtung von Forumsbeiträgen zu sorgen und sicherzustellen, dass offensichtlich rechtswidrige Beiträge unverzüglich entfernt werden oder vor Freischaltung "aussortiert" werden. (mf)

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