Kinderbetreuung und Beruf

Richter helfen Arbeitnehmerin in Elternzeit

20.04.2011

Weisung offenkundig rechtswidrig

Das Landesarbeitsgericht hielt es auch für geboten, dies im einstweiligen Verfügungsverfahren zu entscheiden. Zwar werde es regelmäßig als zumutbar angesehen, in ähnlichen Fällen eine Klärung im üblichen Klageverfahren herbeizuführen und die Weisung so lange zu befolgen. Anders sei dies nur, wenn Weisungen offenkundig rechtswidrig sind und den betreffenden Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht beschränken oder andere erhebliche Beeinträchtigungen in der Lebensführung des Arbeitnehmers drohen. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht im vorliegenden Fall angenommen.

Meyer empfiehlt, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Michael Meyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leiter des VdAA-Fachausschusses "Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung”, c/o Dr. Meyer Fachanwälte, Frankfurter Straße 49, 63263 Neu-Isenburg, Tel.: 06102 7886-0, E-Mail: drmeyer@meyfa.de, Internet: www.meyfa.de

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