Acht Millionen Euro Gebühren zu Unrecht eingenommen

Richterspruch – EAR-Kalkulationsgrundlage unwirksam

07.10.2009

Welche Folgen hat das Urteil für den einzelnen Hersteller?

Der Hersteller, der in der Vergangenheit unbeanstandet seine festgesetzten Gebühren beglichen hat und die Gebührenbescheide bestandskräftig hat werden lassen, kann gegen die Bescheide nicht vorgehen. Ihm verbleibt durch dieses Urteil lediglich die Bestätigung, dass das EAR in der Vergangenheit auch zu seinem Nachteil falsch kalkuliert hat.

Der Hersteller, der künftig einen Gebührenbescheid vom EAR per E-Mail zugeschickt bekommt, sollte gegen diesen Bescheid vorgehen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Widerspruchs sind recht gut.

Ausblick

Der Autor, der bereits Mandanten gegen das EAR vor dem bayerischen VGH in Ansbach vertreten hat und die Rechtsprechung zum Elektrogesetz des VG Ansbach und der Berufungsinstanz ständig beobachtet, ist der Auffassung, dass eine Berufung und/oder eine Revision in beiden Entscheidungen zur ElektroGKostV zu keinem anderen Ergebnis kommen werden. Bisher ist die Rechtsprechung des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts Ansbach von den höheren Instanzen immer bestätigt worden.

Weitere Informationen:

Mark Schomaker ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten IT-Recht, ElektroG, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht.

Kontakt:

Ravensberger Str. 12, 33824 Werther, Tel.: 05203 9778963, Fax: 05203 9778966, E-Mail: RA.Schomaker@recht-und-vertrag.de, Internet: www.recht-und-vertrag.de

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