Schauerte: "Bürokratieabbau kommt voran"

09.07.2007

Entfall von Fristen im Fahrerlaubnisrecht
Lkw-, Bus- und Taxifahrer, deren zeitlich befristete Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre nicht mehr erneuert wurde, brauchen sich künftig vor Neuerteilung nicht mehr einer erneuten Fahrerlaubnisprüfung zu unterziehen.

Wegfall von Meldepflichten nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
Die jährliche Pflicht des Bundesinnungsverbandes des Kfz-Handwerks zur Meldung einer aktuelle Zusammenfassung aller Schulungsstätten entfällt.

Einschränkung der Genehmigungspflichten im Personenbeförderungsgesetz
Die behördliche Genehmigung von Tarifen und Fahrplänen für Straßenbahnen, Omnibusse und den Linienverkehr gilt zukünftig als erteilt, wenn die Genehmigungsbehörde nicht innerhalb eines Monats widerspricht.

Erleichterte Übermittlung von Halterdaten nach dem StVG
Die Voraussetzungen für die Übermittlung der Halterdaten werden auf das Erforderliche reduziert.

Anhebung der Gewinnschwelle für die Buchführungspflicht von 30.000 auf 50.000 Euro durch eine Änderung des § 141 AO
Im Nachgang zur Erhöhung der Umsatzschwelle für die steuerliche Buchführungspflicht von 350.000 auf 500.000 Euro im 1. MEG erfolgt nun auch die Anhebung der Gewinnschwelle von 30.000 auf 50.000 Euro vor. Damit wird der Gleichklang von Umsatz- und Gewinngrenze (alt: 350.000 Euro Umsatz / 30.000 Euro Gewinn; neu: 500.000 Euro Umsatz / 50.000 Euro Gewinn) erhalten.

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