Betrugsverdacht rechtfertigt Kündigung

Schönen von Stundenzetteln kein Kavaliersdelikt

15.10.2008

Hier ein Stündchen länger, dort zehn Minuten mehr - wer bei der Dokumentation seiner Arbeitszeit zu viel Kreativität entwickelt, kann mit sofortiger Wirkung vor die Tür gesetzt werden.

Selbst wenn ein Arbeitnehmer angibt, unbewusst falsche Zeiten eingetragen zu haben, kann dies als Betrugsverdacht gelten und dieser eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sagen die ARAG-Experten. Dies musste kürzlich ein Angestellter feststellen, dessen Stundenzettel ein wenig von denen seiner Kollegen abwich.

Ein Versehen, so gab er an und klagte gegen die erfolgte Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 7 Ca 6652/07) jedoch schlug sich auf die Seite seines Arbeitgebers und bestätigte, dass bereits ein Verdacht auf Betrug ausreiche, um die fristlose Entlassung auszusprechen. Der Arbeitgeber hatte des Öfteren zu einer genauen Zeitdokumentation aufgefordert und auf mögliche Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben hingewiesen.

Quelle: www.arag.de

Dr. Renate Oettinger

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