Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Schwarz-gelbe Steuerentlastungen zum Jahreswechsel

22.12.2009

Lohnsummenregelung

Weiterhin wird die einzuhaltende Lohnsummenregelung künftig erst bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern statt wie bisher bei Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern angewandt werden. Zudem werden die Zeiträume für eine erbschaftsteuerbegünstigte Unternehmensfortführung von bisher sieben beziehungsweise zehn Jahren auf künftig fünf beziehungsweise sieben Jahre verkürzt.

"Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll noch in diesem Jahr den Bundestag und den Bundesrat passieren", erläutert Wagner. Sämtliche Änderungen sollen dann zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Laut Wagner kann es sich lohnen, anstehende Betriebsübertragungen und die Anschaffung von Wirtschaftsgütern mit einem Wert zwischen 150 und 410 Euro auf das kommende Jahr zu verschieben, um dann die günstigeren Regelungen in Anspruch zu nehmen. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: regensburg@shc.de, Internet: www.shc.de

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