Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Schwarz-gelbe Steuerentlastungen zum Jahreswechsel

22.12.2009
Beratertipp der Steuerkanzlei SH+C: Bereits jetzt Steueränderungen der neuen Regierung einplanen

"Gleich nach ihrem Amtsantritt hat die neue schwarz-gelbe Bundesregierung umfangreiche Steueränderungen beschlossen", sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Am 9. November 2009 brachte das Bundeskabinett das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf den Weg, das Steuerentlastungen für Bürger und Unternehmen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro vorsieht.

Familien erhalten ab dem nächsten Jahr 20 Euro mehr Kindergeld für jedes berücksichtigungsfähige Kind. Dazu korrespondierend wird der Kinderfreibetrag von bisher 6.024 Euro auf 7.008 Euro pro Kind erhöht. Für Unternehmen sind darüber hinaus ebenfalls umfassende Erleichterungen vorgesehen:

- Die bis Ende 2007 gültige Sofortabschreibung für Geringwerte Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert von bis zu 410 Euro wird wieder eingeführt. Alternativ können Unternehmen auch die gegenwärtige Poolabschreibung mit einem auf fünf Jahre zu verteilenden Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungspreisen zwischen 150 und 1.000 Euro wählen.

- Die Freigrenze der sogenannten "Zinsschranke" wird auf drei Millionen Euro angehoben. Darüber hinaus wird es einen Ebitda-Vortrag und -Rücktrag bei der Anwendung der "Zinsschranke" geben und die "Escape-Klausel" verbessert werden.

- Für Beherbergungsdienstleistungen von Hotel- und Gaststättenbetrieben wird künftig nicht mehr der allgemeine Umsatzsteuersatz, sondern der ermäßigte Umsatzsteuersatz mit 7 Prozent zur Anwendung kommen.

- Die bislang befristete Sanierungsklausel wird auf unbefristete Zeit ausgedehnt. Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge können daher in Sanierungsfällen weiterhin genutzt werden.

- Bei Unternehmensumstrukturierungen soll künftig keine Grunderwerbsteuer mehr anfallen können.

- Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Immobilien wird von bisher 65 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt werden.

"Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es schon elf Monate nach Inkrafttreten der umfassenden Reform des Vorjahres wieder diverse Änderungen", erläutert Steuerexperte Wagner. So wird der Erbschaft- und Schenkungsteuersatz für Geschwister, Nichten und Neffen von aktuell 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozente abgesenkt.

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