Illegaler Nebenverdienst

Schwarzarbeit: Jeder Zweite als Auftraggeber

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.

"Generell gibt es aber keine belastbaren Zahlen was die Schwarzarbeit angeht", sagt Klaus Salzsieder von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit FKS http://www.fks.zoll.de im Gespräch mit pressetext. Die FKS ist die Abteilung des deutschen Zolls, der sich mit der Bekämpfung und Verfolgung von Schwarzarbeit beschäftigt. Die Schätzungen schwanken zwischen 350 Milliarden Euro, die der Wirtschaft pro Jahr durch die Schattenwirtschaft entzogen werden, und 30 Milliarden Euro, die von der dänischen Rockwool-Stiftung http://www.rff.dk errechnet wurden. Ein Trend pro oder contra Schwarzarbeit ließe sich daher nur schwer ableiten. "Zwar haben wir in den vergangenen Jahren mehr Überprüfungen durchgeführt und mehr Verfahren eingeleitet. Das lässt sich aber nicht etwa auf gestiegene Schwarzarbeit zurückführen, denn wir haben aber auch personell und methodisch aufgerüstet", erklärt Salzsieder.

Die Recherchen der Rockwool-Stiftung hatten für die vergangenen Jahre eine leicht abnehmende Bereitschaft zur Schwarzarbeit verzeichnet. Dennoch hätten rund 25 Prozent der Deutschen schon einmal schwarz gearbeitet oder seien bereit dazu. Im Schnitt werde siebeneinhalb Stunden pro Woche illegal gearbeitet, für einen Stundenlohn von 10,40 Euro.

"Grundsätzlich wird der vermeintliche Arbeitgeber, der einen Auftrag schwarz vergeben hat, härter bestraft, als der Arbeitnehmer", erläutert Salzsieder die Handhabe bei der Strafverfolgung. "In den uns bekannten Fällen handelt es sich nahezu immer um eine Straftat, die dann mit Geldbußen oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Beim Arbeitnehmer kommt es darauf an, was genau er gemacht hat, ob beispielsweise auch Leistungsbetrug vorliegt." Im Jahr 2007 sind so Bußgelder in Höhe von 52 Mio. Euro und Haftstrafen in Summe von knapp 1.400 Jahren verhängt worden. (pte)

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