Hersteller verunsichern potenzielle Kunden

Second-Hand-Software wird zu wenig genutzt

18.08.2010

Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt

Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie es viele große Softwarehersteller gerne darstellen. Rechtlich unbedenklich ist bspw. die Veräußerung von Einzelplatzlizenzen, die sich auf dem Originaldatenträger befinden. Kniffliger wird es beim Herauslösen einzelner Software-Lizenzen aus sog. Volumenverträgen: Das LG München hat dies zwar grundsätzlich erlaubt, sich jedoch nicht zur Wirksamkeit vertraglicher Veräußerungsverbote geäußert. Gänzlich verboten ist momentan lediglich die Veräußerung von online erworbener Software.

"Ich denke, dass wir unseren Zuhörern bei den Infotagen 2010 einen großen Teil Unsicherheit nehmen konnten", so das Fazit von Susen. "Anwendern, die immer noch verunsichert sind, empfehle ich den offenen Dialog zu suchen, z. B. mit freien Lizenzexperten oder unabhängigen Software-Händlern."

Das Seestern IT Forum ist eine Interessengemeinschaft von Softwareanwendern aus Deutschland (www.seestern-forum.de).

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