Richter: "Hier liegt ein Extremfall vor”

Segway an Firmensteckdose aufgeladen – zu Unrecht gekündigt

09.03.2010
Die Entlassung eines Angestellten wegen "Stromdiebstahls" im Wert von 1,8 Cent ist unwirksam.

Das Arbeitsgericht Siegen hat die Kündigung eines Angestellten für unwirksam erklärt, der für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz entnommen hatte, um seinen Elektroroller wieder aufzuladen.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf das Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Siegen vom 14.01.2010, Az.: 1CA 1070/09.

In dem Fall war der langjährige Angestellte ohne weitere vorherige Abmahnung entlassen worden, weil er Strom im Wert 1,8 Cent aus der Steckdose am Arbeitsplatz entnommen hatte, um seinen Elektroroller am Arbeitsplatz wieder aufgeladen. Daraufhin hatte ihm seine Firma fristlos gekündigt.

Das Arbeitsgericht Siegen erklärte die Kündigung nun für unwirksam, so Henn.

Zwar sei auch der Diebstahl geringwertiger Sachen nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte grundsätzlich ein Kündigungsgrund, aber dies sei aber schon ein "Extremfall , so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

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