Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Sicherheitsleistung – wann unbillige Härte vorliegt

16.11.2009
Zur Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung einer Umsatzsteuerfestsetzung

Nach einem am 14.10.2009 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darf die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids nicht ungeprüft von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf den am 14.10.2009 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2009, Az.: 1 BvR 1305/09.

Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft ein Verfahren der Umsatzsteuerfestsetzung. Streitig ist, ob das Finanzgericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 Satz 1 iVm Abs. 2 Satz 3 FGO) von einer Sicherheitsleistung abhängig machen durfte. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die umsatzsteuerpflichtige Beschwerdeführerin, dass einem Steuerpflichtigen, dessen wirtschaftliche Verhältnisse eine Sicherheitsleistung nicht zuließen, der Rechtsvorteil der Aussetzung trotz ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids grundsätzlich nicht versagt werden dürfe.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das Finanzgericht die Anordnung der Sicherheitsleistung verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet hat, betont Passau.

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