CES in Las Vegas

Sieben Tage USA – was sagt das Finanzamt dazu?

17.03.2010
Der BFH erweitert die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen.

In einem am 15.01.2010 veröffentlichten Beschluss hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) seine Rechtsprechung zu gemischt veranlassten Reisen, also teils beruflich teils privat, geändert und Aufwendungen hierfür in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. unter Hinweis auf den am 15.01.2010 veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.09.2009, Az.: GrS 1/06.

In dem Fall bezog der Kläger, der früher auch in den USA berufstätig war, im Streitjahr als kaufmännischer Angestellter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zunächst bei einem im Bereich der Informationstechnologie tätigen Unternehmen und im zweiten Halbjahr aus einer Tätigkeit als "EDV-Controller" bei einem Unternehmen der Versicherungsbranche.

Er besuchte - wie auch in den Vorjahren - eine Computermesse in Las Vegas, auf der er im Vorjahr einen Vortrag gehalten hatte. Er flog am Freitag, dem 11. November 1994 nach Las Vegas. Die Messe begann am darauf folgenden Montag und endete an dem darauf folgenden Donnerstag. Von Montag bis Mittwoch fanden in der Zeit von 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr (mit drei halbstündigen Pausen) Fachveranstaltungen und Fachdiskussionen statt. Am Donnerstag dauerten die Fachveranstaltungen von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Am darauf folgenden Samstag flog der Kläger von Las Vegas zurück nach Köln; dort traf er am Sonntag ein.

Der Kläger machte die gesamten Aufwendungen für die Reise als Werbungskosten bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend: Flugkosten (inklusive Flughafengebühren), Tagungsgebühren, Verpflegungsmehraufwand und Hotelkosten für sechs Übernachtungen.

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