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Sieben Tage USA – was sagt das Finanzamt dazu?

17.03.2010

BFH gibt bisherige Rechtsprechung auf

Damit, so betont Passau, hat der Große Senat die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes aufgegeben, der bisher in der Bestimmung § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen gesehen hatte.

Passau empfiehlt, das Urteil zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de und www.duv-verband.de

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