Urteil zum Fragerecht des Chefs

"Sind Sie vorbestraft?"

31.01.2013

Lügen gefährdet den Job

Lügt der Bewerber hingegen bei einer zulässigen Frage des Arbeitgebers, gefährdet er seinen Arbeitsplatz. In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag unter Umständen wegen arglistiger Täuschung anfechten oder das Arbeitsverhältnis kündigen.

Franzen empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen zum Arbeitsrecht Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Klaus-Dieter Franzen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Schwachhauser Heerstr. 122, 28209 Bremen, Tel.: 0421 205399-44, E-Mail: franzen@franzen-legal.de, Internet: www.franzen-legal.de

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