Kostenbelastung 100-mal höher als angenommen

So teuer ist Datenschutz

19.11.2008
Die Bundesregierung unterschätzt die Kostenbelastung durch Datenschutznovelle, berichtet der Zentrale Kreditausschuss (ZKA).

Mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist ein neues Scoring-Auskunftsrecht für die Bürger vorgesehen. Insbesondere verpflichtet sie die Kreditinstitute, dem Verbraucher umfangreiche Informationen beim Einsatz von Scoring-Verfahren im Rahmen der Kreditvergabe zur Verfügung zu stellen. Die aus dem Gesetzesvorhaben resultierenden Mehrkosten für die Wirtschaft hat die Regierung auf etwa 650.000 Euro pro Jahr beziffert.

Die im Zentralen Kreditausschuss ZKA vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben diese Kostenschätzung durch ein unabhängiges Wirtschaftsforschungsinstitut überprüfen lassen. Das Gutachten des Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH (IW Consult) kommt zu dem Ergebnis, dass die Kostenbelastung knapp hundertmal höher liegen würde als von der Bundesregierung angenommen. Allein für die Kreditwirtschaft sei mit Mehrkosten von fast 64 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen, wenn die Kreditinstitute die vorgesehenen Auskunftsansprüche in die Praxis umsetzen müssten.

70 Euro pro Auskunftsersuchen

Ausgehend von 22 Millionen scoring-gestützten Entscheidungen bei Kreditinstituten im Jahr und der Annahme, dass vier Prozent der Kunden von ihrem neuen Recht zur Erläuterung der Score-Wert-Berechnung Gebrauch machen würden, ergäben sich Kosten von umgerechnet 70 Euro pro Auskunftsersuchen. In der Kostenschätzung enthalten sind neben dem Aufwand für die Bearbeitung der einzelnen Anfragen auch die anteiligen Kosten für die Schulung der Mitarbeiter, für Controlling und Revision sowie für die Anpassung der Rechnersysteme (IT-Implementierung) bei den Kreditinstituten. Gerade diese indirekten Kosten, die oftmals einen erheblichen Teil der gesamten Bürokratiekosten ausmachen, werden in der Standard-Kosten-Methode der Bundesregierung regelmäßig nicht beachtet.

Aufwand und Nutzen abwägen

Der ZKA appelliert an den Gesetzgeber, bei den Beratungen über die Gesetzesvorlage der Bundesregierung diese unverhältnismäßig hohe Kostenlast für die Wirtschaft zu berücksichtigen und diese deutlich zu senken. Der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger sei ein hohes Gut, doch gelte es, einen ausgewogenen Mittelweg bei der Ausgestaltung von Informationspflichten zu finden. Der Aufwand für die Wirtschaft und der Nutzen für den Verbraucher müssten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Kreditwirtschaft warnt zudem davor, dass sich höhere Kosten der Unternehmen in höheren Preisen für alle Kunden niederschlagen könnten. Demnach müssten auch diejenigen Kunden die Kostensteigerung mittragen, die keine Auskunft verlangen würden.

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