Kostenbelastung 100-mal höher als angenommen

So teuer ist Datenschutz

19.11.2008

Der Zentrale Kreditausschuss hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben ein Alternativkonzept vorgeschlagen. Danach wird dem Kunden auf Nachfrage die Kreditentscheidung erläutert und bei einer Kreditablehnung mindestens ein maßgeblicher Ablehnungsgrund genannt. Zudem soll dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, die scoring-gestützte Kreditentscheidung nochmals überprüfen zu lassen. Auf die von der Bundesregierung beabsichtigte einzelfallbezogene Erläuterung des Score-Werts als maßgeblicher Kostentreiber wird dabei verzichtet, zumal der Score-Wert oftmals nicht allein ausschlaggebend für die Kreditentscheidung ist. (oe)

Das Gutachten "Schätzung der Bürokratiekosten der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes für die deutsche Kreditwirtschaft" von IW Consult im Auftrag des Zentralen Kreditausschusses und die Stellungnahme des ZKA zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des BDSG können als PDF-Datei heruntergeladen werden: Gutachten (PDF): www.zka-online.de/uploads/media/080826_Stn_BDSG-Novelle_dt_01.pdf, ZKA-Stellungnahme (PDF): www.zka-online.de/uploads/media/080911_Bericht_Banken_ZKA.pdf

Ansprechpartner für den Zentralen Kreditausschuss: Heiner Herkenhoff, Bundesverband deutscher Banken, Tel.: 030 1663-1200, E-Mail: pressestelle@bdb.de

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