Lieber zweimal prüfen

So vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen im Web

Beate Wöhe leitete als Director Experts Network das IDG Experten-Netzwerk für alle Online-Portale der IDG Tech Media GmbH. Sie hatte diese Position nach über zehnjähriger Tätigkeit als Redakteurin und leitende Redakteurin des IDG-Titels ChannelPartner im Juli 2014 übernommen. 
Urheberrechtlich geschützte Inhalte auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen, kann teuer werden. Der Branchenverband Bitkom gibt Hinweise, auf welche Dinge ein Website-Designer achten sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

Urheberrechtlich geschützte Inhalte auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen, kann teuer werden. Der Branchenverband Bitkom gibt Hinweise, auf welche Dinge ein Website-Designer achten sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein und was bei sonstigen Veröffentlichungen und Downloads erlaubt ist und was nicht. Selbst Fotos von Bekannten und Verwandten könnten zum Fallstrick werden. Im Anschluss finden Sie sechs Beispiele, die der Verantwortliche einer Website vor der Lifeschaltung genau überprüfen sollte:

Hintergrundmusik

Inhalte wie Bildergalerien, die mit passender Musik hinterlegt ist, sind bestimmt eines der Highlights in einem Internetauftritt. Wer dafür nicht selbst musiziert und eigene Musikstücke dafür verwendet, muss sich vorher über die Urheberrechte informieren und sie entsprechend erwerben. Dabei genügt es nicht, sich einen Tonträger mit dem gewünschten Titel zu kaufen, oder ihn regulär bei einem Online-Musik-Store zu erwerben. In der Regel müssen die Rechte bei der GEMA, der Plattenfirma oder dem Künstler erworben werden. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Audio-Clips und für Videosequenzen, in denen Fremdmaterial eingesetzt wird.

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