Sieben Regeln zum Forderungsmanagement

So vermeiden Sie Zahlungsausfälle beim Export

03.08.2009

Regel 4: Juristischen Beistand einholen

Bei der Gestaltung des Vertragswerkes sollte auf jeden Fall professioneller rechtlicher Beistand eingeholt werden, und das von einem Experten, der sowohl die örtlichen Begebenheiten exakt kennt als auch die Bedürfnisse des Exporteurs genau im Auge hat. In vielen Fällen ist es so, dass etablierte rechtliche Konstrukte wie beispielsweise der Eigentumsvorbehalt im Zielland rechtlich überhaupt nicht wirksam sind, es aber ähnliche Konstrukte gibt. Kontakte zu solchen Experten können ebenfalls die Konsulate und die Handelskammern herstellen.

Regel 5: Professionell Buch führen

Wie auch beim inländischen Geschäft ist eine exakte und professionelle Buchführung der Grundstein zur Vermeidung überfälliger Forderungen. Ein exakter Überblick über die ein- und ausgehenden Zahlungen ist hier genau so wichtig wie pünktliche Rechnungsstellung und schnelle Mahnung, wenn der Vertragspartner nicht pünktlich zahlt. Hier sollte auch darauf geachtet werden, dass die Sprache (zumeist Englisch) eindeutig geregelt ist, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden.

Regel 6: Vertrauenswürdigkeit testen

Besonders bei großvolumigen Aufträgen empfiehlt es sich, wenn möglich, die Vertrauenswürdigkeit des zukünftigen Abnehmers auf die Probe zu stellen. Zahlungsverhalten und die gesamte Abwicklung können mit sogenannten Testverkäufen oder Teillieferungen getestet werden. Natürlich bedeuten diese einen zusätzlichen Aufwand und Extrakosten. Das Risiko von bösen Überraschungen kann so allerdings sehr viel besser eingeschätzt werden und unter Umständen viel Geld sparen.

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