In Düsseldorf

Software-Händler zu 15 Monaten Haft verurteilt

04.07.2005
Ein Softwarehändler aus Düsseldorf muss für 15 Monate ins Gefängnis, weil er mit Microsoft-Raubkopien gehandelt hat.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 54-jährigen Software-Händler zu 15 Monaten Haft verurteilt. Obwohl der Angeklagte nicht vorbestraft ist, verzichtete das Gericht auf eine Bewährungsfrist. Das Urteil erging wegen "Kennzeichenverletzung" in 31 Fällen, jeweils begangen mit unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Programme von Microsoft. Trotz der schwierigen Beweisaufnahme hat das Gericht keine Zweifel daran, dass der Angeklagte Softwareprodukte von Microsoft gefälscht und diese Imitationen an eine Firma verkauft hat. Da der Täter Berufung eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht führte aus, dass eigentlich eine Strafe von über zwei Jahren der Schuld angemessen sei. Da die Taten aber zwischen sieben und zehn Jahren zurücklägen und das Strafverfahren seit über sieben Jahre andauere, sei ein erheblicher "Abschlag" auf die Dauer der Freiheitsstrafe notwendig. Microsoft wandte sich als Nebenkläger gegen diese Reduzierung, konnte sich aber mit dem Antrag auf Verhängung der Freiheitsstrafe ohne Bewährung durchsetzen.

Dazu hieß es in der Urteilsbegründung unter anderem: "Es ist allgemein bekannt, dass Markenpiraterie in den letzten beiden Jahrzehnten nahezu unkontrollierbar ausgeufert ist und Jahr für Jahr allein in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe sowie den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze verursacht. Das Unrechtsbewusstsein ist in den Kreisen der Produktfälscher und deren Kunden, soweit es sich nicht um Gutgläubige handelt, die über die Herkunft der Produkte getäuscht werden, unterentwickelt. Es ist deshalb die Aufgabe der Rechtsprechung, potenziellen gewerbsmäßigen Produktfälschern ein hohes Strafrisiko vor Augen zu führen und ihnen klar zu machen, dass sie nicht auf eine Bewährungsstrafe spekulieren können, wenn sie ausnahmsweise doch einmal überführt werden. Zugleich gilt es aber auch, das Vertrauen des redlichen Verbrauchers, der viel Geld für ein Markenprodukt auszugeben bereit ist, zu schützen."

Die Hauptverhandlung des Strafverfahrens dauerte vom 4. April bis 9. Mai 2005. Das Gericht war mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung beantragt, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. (mf)

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