Kamera auf Arbeitsplatz gerichtet

Ständige Videoüberwachung verboten

09.03.2011

Ehrverletzungen dürfen nicht ohne Sanktionen bleiben

Die Zubilligung einer Geldentschädigung im Falle einer solchen schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung beruhe auf dem Gedanken, dass ohne einen Entschädigungsanspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde. Bei der Entschädigung stehe regelmäßig der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund. (oe)

Dr. Michael Meyer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter eines VdAA-Fachausschusses.

Kontakt:

Dr. Meyer Fachanwälte, Tel.: 06102 7886-0, E-Mail: drmeyer@meyfa.de, Internet: www.meyfa.de und www.vdaa.de.

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