Abgeltungsteuer

Steuerabkommen mit Schweiz geschlossen

07.10.2011

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Die Schweiz und Deutschland haben beschlossen, den gegenseitigen Marktzutritt für Finanzinstitute zu erleichtern. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst. Zum Paketgehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgungvon Bankmitarbeitern.

Das Abkommen erfüllt die Voraussetzung eines guten Kompromisses- keine Seite kann damit wirklich zufrieden sein. Während sich Deutschland mehr Zugriff auf die Schweizer Bankdaten gewünscht hätte, sind der Schweiz schon die jetzt gemachten Zugeständnisse unliebsam. Unterdessen kamen in den letzten Wochen Gerüchte auf, Deutschland hätte wieder eine CD mit Schweizer Steuerdatenangekauft.

Das haben die Finanzverwaltungen von Bund und Länder dementiert. Im vergangenen Jahr wäre dieses Dementi sicher glaubwürdig gewesen, denn der Fiskus war daran interessiert, solche Ankäufe publik zu machen, um Steuersünder zu einer Selbstanzeige zumotivieren. Jetzt aber besteht auch die Möglichkeit, dass das Dementifalsch ist und lediglich dem Zweck diente, die jetzt getroffene Vereinbarung mit der Schweiz nicht durch einen neuen Datenkauf zu sabotieren.

Quelle: www.shc.de

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