Mit der Planung schon jetzt beginnen

Steueranreize für die Wohngebäudesanierung

14.09.2011

Mit der Umsetzung noch warten

Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Damit eine Sanierungsmaßnahme gefördert wird, darf mit der Maßnahme erst nach dem 31. Dezember 2011 begonnen werden. Als Beginn gilt bei Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag gestellt worden ist. Bei baugenehmigungsfreien Bauvorhaben, für die Bauunterlagen einzureichen sind, ist entsprechend der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Wer ohnehin über eine Sanierung seiner Immobilie nachgedacht hat, kann also jetzt schon mit der Planung beginnen, sollte aber mit der Umsetzung noch bis zum nächsten Jahr warten, um die steuerliche Förderung zu nutzen.
Quelle: www.shc.de

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