Aktuelle Steuerurteile I

Steuerbescheide 2012 dauern noch

19.04.2013
Die Steuerexperten von SH+C stellen neue Rechtsprechung zu folgenden Themen vor: Lohnabrechnung, Elster, Jahressteuergesetz und Steuerbescheide.

Die Steuerexperten von SH+C stellen neue Rechtsprechung zu folgenden Themen vor: Lohnabrechnung, Elster, Jahressteuergesetz und Steuerbescheide.

Steuerbescheide für 2012 frühestens ab März 2013

Viele Steuerzahler geben ihre Einkommensteuererklärung bereits Anfang des Jahres ab, damit sie möglichst schnell ihre Steuererstattung bekommen. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben allerdings gesetzlich bis zum 28. Februar 2013 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das betrifft beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daher werden die Steuerbescheide für 2012 frühestens im März versendet, weil die Finanzämter erst dann mit der Bearbeitung der Steuererklärungen beginnen können. Im Hinblick darauf fordert der Bund der Steuerzahler, im Gegenzug die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen um jeweils zwei Monate zu verlängern. Diese Forderung dürfte aber keine große Erfolgsaussicht haben.

Jahressteuergesetz 2013 vorerst gescheitert

Das Gerangel um das Jahressteuergesetz 2013 geht in die nächste Runde. Mitte Januar hat der Bundestag nämlich das unechte Vermittlungsergebnis, das der Vermittlungsausschuss im Dezember vorgelegt hatte, zurückgewiesen. Damit ist das Gesetz zumindest vorerst gescheitert. Der Bundestag hat jetzt zwar die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss erneut anzurufen, allerdings gibt es auch Presseberichte, nach denen die Regierungskoalition das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2013 nicht fortsetzen will. Stattdessen sollen einzelne Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf in neuen Gesetzen umgesetzt werden. Eine weitere, allerdings unwahrscheinliche Möglichkeit besteht darin, dass der Bundesrat das Gesetz am 1. Februar 2013 in der ursprünglichen Fassung vor dem Vermittlungsverfahren doch noch verabschiedet. Welcher Weg nun tatsächlich beschritten wird - und damit auch welche Maßnahmen wirklich umgesetzt werden - steht derzeit in den Sternen. Damit sind auch bis auf weiteres steueroptimierende Gestaltungen möglich, die eigentlich mit dem Jahressteuergesetz 2013 unmöglich gemacht werden sollten. Das betrifft insbesondere die "Cash-GmbH" bei der Erbschaftsteuer und das "Goldfinger"-Modell bei der Einkommensteuer.

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