Fristgerechte Zahlung von Steuerschulden
Auch die fristgerechte Zahlung von Steuerschulden ist Pflicht. Hierfür bleibt ein Monat Zeit. Andernfalls fordert der Fiskus obendrein einen Säumniszuschlag von ein Prozent je überschrittenem Monat. Steuerzahler sollten frühzeitig Vorkehrungen treffen, um alle Fristen tatsächlich einzuhalten. Schon jetzt ist absehbar: Zum Jahresende kann es zu einem verstärkten Arbeitsaufkommen in Steuerkanzleien kommen. WWS-Tipp: Unterlagen nicht auf den letzten Drücker zusammenstellen und die Steuererklärung frühzeitig in Angriff nehmen. (oe)
Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de