Vorsicht bei der Umsatzsteuer

Steuerfalle Abschlags- und Schlussrechnungen

20.07.2012

Pro-forma-Rechnungen

Erhöhte Vorsicht ist auch bei Pro-forma-Rechnungen gefragt, die Kunden als Vorausrechnung etwa zur Finanzierung des betreffenden Geschäftes zur Verfügung gestellt werden. Ein einfaches Duplikat der Originalrechnung mit dem Vermerk "Pro-forma-Rechnung" kann Konflikte mit den Finanzbehörden nach sich ziehen. Schnell vertritt die Finanzverwaltung den Standpunkt, dass die Umsatzsteuer doppelt ausgewiesen wurde. Weitblick ist auch aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Az. V R 44/09) gefragt: Demnach schulden Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer aus Vorausrechnungen per se, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass die Vorausrechnung eine noch nicht erbrachte Leistung betrifft. Auf Pro-forma-Rechnungen sollte unbedingt vermerkt werden, dass die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. (oe)
Der Autor Gert Klöttschen ist Steuerberater bei DHPG Dr. Harzem & Partner.
Kontakt: www.dhpg.de

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