Eigenes Gesetz verabschiedet

Steuerhinterziehung? Die Schrauben werden angezogen

10.09.2009

Erstmals sind Aufbewahrungspflichten normiert

Flankiert werden diese Maßnahmen durch die erstmalige Normierung von Aufbewahrungspflichten bei Privatleuten mit positiven Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro. Diese müssen ihre diesbezüglichen Aufzeichnungen und Unterlagen künftig sechs Jahre lang aufbewahren. Zudem können zukünftig auch bei solchen Privatleuten steuerliche Außenprüfungen ohne besonderen Anlass angeordnet werden.

Unabhängig hiervon steigt aufgrund der neuen Verpflichtungen für die Steuerpflichtigen die Aufdeckungsgefahr von bereits in der Vergangenheit liegenden strafbaren Sachverhalten. Als Lösung bietet sich die strafbefreiende Selbstanzeige an.

Weitere Informationen und Kontakt:

Lars M. A. Petrak, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., c/o Dienst, Schneider & Partner GbR Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ferdinand-Sauerbruch Str. 26, 56073 Koblenz, Tel.: 0261 4066-273, E-Mail: lars.petrak@dsp-koblenz.de, Internet: www.dsp-koblenz.de und www.mittelstandsanwaelte.de

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