Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen

25.07.2007
Von SCHS 

- Erteilung der Erlaubnis zur Privatnutzung von betrieblichen Computern und Telekommunikationsgeräten durch Arbeitnehmer;

- Nutzung des Rabattfreibetrags mit jährlich bis zu 1.080 Euro (für Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber überwiegend an fremde Dritte erbracht werden);

- Gewährung von Zuschüssen zu den Kinderbetreuungskosten (in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen) von nicht schulpflichtigen Kindern.

Möglichkeiten der pauschalen Lohnversteuerung durch den Arbeitgeber ergeben sich beispielsweise bei folgenden Vorteilen:

- Gewährung eines Zuschusses für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer;

- Gewährung von Essensgutscheinen und Restaurantschecks mit maximal 5,77 Euro pro Arbeitstag;

- Gewährung von Reisekostenersatz, soweit die steuerfreien Sätze um nicht mehr als 100 Prozent überschritten werden.

Soweit sich der Arbeitgeber für die Pauschalierung der Lohnsteuer entscheidet, sind die o. g. Leistungen laut Bumes-Kremser weder der allgemeinen Lohnsteuer noch der Sozialversicherung zu unterwerfen. Demzufolge bleiben sie auch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung außer Ansatz. Quelle: SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH Steuerberatungsgesellschaft. (mf)

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